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| Url | https://www.horsepower.lu/kompetenzzentrum/infos--dokumentation/staatliche-fordergelder-in-luxemburg/ |
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| MetaTitle | Staatliche Fördergelder in Luxemburg - Infos & Dokumentation - Horsepower - Arbeiten mit Zugpferd - Luxemburg |
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| MetaDescription | Staatliche Fördergelder in Luxemburg. Infos & Dokumentation. Kompetenzzentrum. Mit einem Zugpferd arbeiten. HorsePower: Kompetenzzentrum in Munshausen, Luxemburg |
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Infos & Dokumentation

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# Staatliche Fördergelder in Luxemburg

		
Um den Einsatz vom Pferd im Wald zu Arbeitszwecken attraktiver zu gestalten, können finanzielle Förderungen an Waldbesitzer oder Bewirtschafter ausgezahlt werden.

		
			
[![Staatliche Fördergelder in Luxemburg](/thumbnails/82938-500-400-Crop.jpg)](/files/82938.jpg "Staatliche Fördergelder in Luxemburg")

				
[![Staatliche Fördergelder in Luxemburg](/thumbnails/82931-500-400-Crop.jpg)](/files/82931.jpg "Staatliche Fördergelder in Luxemburg")

				
[![Staatliche Fördergelder in Luxemburg](/thumbnails/82929-500-400-Crop.jpg)](/files/82929.jpg "Staatliche Fördergelder in Luxemburg")

		
Im forstlichen Bereich wurden für drei Verfahren Rahmenbedingungen geschaffen, in denen Förderungen angefragt werden können.

- Erste Durchforstung
- Rücken mit dem Pferd
- Eichenniederwaldbewirtschaftung

### **Erste Durchforstung: [(zum Antrag)](/files/95211.pdf)**

Bei der ersten Durchforstung soll durch eine möglichst frühe Entnahme von Bedrängern potenzielle werttragende Bäume gefördert und das Ökosystem gestärkt werden. Die Durchforstungseingriffe können motormanuell, voll- oder teilmechanisiert durchgeführt werden.

#### Folgende Personen/Organisationen können die Förderung beantragen:

- Privatpersonen
- Gemeinden und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts

#### Voraussetzungen:

- Betroffene Fläche muss mindestens eine Fläche von 40 Ar haben
- Es muss sich dabei um ein zusammenhängendes Waldmassiv handeln
- Die Bestandesmittelhöhe muss zwischen 10 und 15m liegen

#### Bedingungen:

- Fläche muss in der Grünzone liegen
- Keine Flächen auf denen Pestizide zum Einsatz kamen oder Bodenarbeiten durchgeführt werden (Bearbeitung oder Stockrodung)
- Die Durchforstungsarbeiten werden zugunsten der Zukunfts-Bäume durchgeführt
- Es muss ein Rückegassennetz mit einer Gassenbreite von 4m und einem Gassenabstand von mindestens 30 m installiert werden
- Die Rückegassen sind dauerhaft im Bestand zu markieren
- **Bei motormanueller Fällung wird das Holz von Pferd bis zur Rückegasse vorgerückt** oder mit einem Seilkran aus dem Bestand entnommen
- Bei einer Hanglage ≥ 35% darf nicht mechanisiert gefällt werden¨
- Die Maschinen dürfen außerhalb der Rückegassen nicht bewegt werden (Abgesehen von Maschinen- oder Waldweg)
- Aufgearbeitete Kronen und Äste müssen im Bestand bleiben

#### Finanzielle Beihilfe:

- 10€/Ar bei motormanueller Fällung
- 5€/Ar bei mechanisierter Fällung
- Bei Zusammenschluss von mehreren Waldbesitzern und wenn es sich um ein zusammenhängendes Waldmassiv handelt (min. 1ha) kann ein Zuschlag von 25% ausgezahlt werden
- Die Förderung für die motormanuelle Fällung kann mit den Förderungen für das Rücken mit dem **Pferd** kumuliert werden

### **Rücken mit dem Pferd: [(zum Antrag)](/files/95210.pdf)**

Bei diesem Verfahren der Holzbringung, rückt das Pferd auf eine bodenschonende Weise das Holz nachdem es motormanuell gefällt wurde.

#### Folgende Personen/Organisationen können die Förderung beantragen:

- Privatpersonen
- Gemeinden und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts

#### Voraussetzungen:

- Es muss eine Mindestmenge von 50 m^3 Holz anfallen
- Bei einer geförderten Erstdurchforstung kann das Holzvolumen auch geringer sein

#### Bedingungen:

- Fläche muss in der Grünzone liegen
- Keine Flächen auf denen Pestizide zum Einsatz kamen oder Bodenarbeiten durchgeführt werden (Bearbeitung oder Stockrodung)
- Es muss ein Rückegassennetz mit einer Gassenbreite von 4m und einem Gassenabstand von mindestens 30 m installiert werden
- Das Holz wird mit den **Pferden** bis an die Rückegasse vorgeliefert, wo es anschließend von Rückemaschinen aufgeladen wird, oder bis auf den Waldweg
- Die Rückemaschinen dürfen sich nur auf den Rückegassen bewegen
- Aufgearbeitete Kronen und Äste müssen im Bestand bleiben

#### Finanzielle Unterstützung:

- 16€/m^3
- Bei Zusammenschluss von mehreren Waldbesitzern und wenn es sich um ein zusammenhängendes Waldmassiv handelt (min. 1ha) kann ein Zuschlag von 25% ausgezahlt werden
- Der Betrag der Förderung wird um 10% erhöht, wenn sich die bearbeitete Fläche in einer Grundwasserschutzzone der Kategorie I oder II befindet

### **Eichenniederwaldbewirtschaftung: [(zum Antrag)](/files/95212.pdf)**

Waldbauliches Verfahren bei dem die Bewirtschaftung des Eichenniederwaldes, durch kleine Kahlschläge unterstützt wird. Dabei wird der Fortbestand der Arten, die in diesem spezifischen Lebensraum vorkommen langfristig geschützt und erhalten.

####  Folgende Personen/Organisationen können die Förderung beantragen:

- Privatpersonen
- Gemeinden und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts

#### Voraussetzungen:

- Die Waldflächen in einer Grünzone liegen.
- Keine Flächen auf denen Pestizide zum Einsatz kamen oder Bodenarbeiten durchgeführt werden (Bearbeitung oder Stockrodung)
- Der Eichenniederwald in einer Grünzone der **Region Oesling** liegt (https://guichet.public.lu/dam-assets/catalogue-pdf/nature-forets/carte-topographique/Carte-topographique.pdf)
- der mittlere Brusthöhendurchmesser der zu fällenden Bäume **kleiner als 30 cm** ist, damit ein Stockausschlag noch garantiert werden kann
- die Fläche der auf den Stock gesetzten Eichen **nicht mehr als 50 Ar** beträgt. Der nächste Kahlschlag darf erst nach einer Wartezeit von mindestens 2 Jahren erfolgen. Ein Kahlschlag auf einer zusammenhängenden Fläche von mehr als 50 Ar kann nur nach Vorlage eines behördlich genehmigten, mehrjährigen Hiebsplans erfolgen.

#### Bedingungen:

- Bäume müssen motormanuell gefällt werden
- Die Rückegassen sind dauerhaft im Bestand zu markieren
- Das Holz wird mit den **Pferden** bis an die Rückegasse vorgeliefert, wo es anschließend von Rückemaschinen aufgeladen wird, oder bis auf den Waldweg
- Die Rückemaschinen dürfen sich nur auf den Rückegassen bewegen
- Aufgearbeitete Kronen und Äste müssen im Bestand bleiben
- Bei Ausbleiben des Stockausschlags der gefällten Bäume, muss mit zugelassenen Hauptlaubbaumarten aufgeforstet werden

#### Finanzielle Unterstützung:

- 20€/Ar
- Zuschlag von 10€/Ar, wenn die Maßnahme in einem besonderen Schutzgebiet für gefährdete Arten durchgeführt wird, in dem das Weiterführen der Betriebsart Eichenniederwald den Schutz und Fortbestand der dort lebenden Arten zum Ziel hat.


		
		
            
[pdf aide-debardage-cheval-telepherage-de](/files/95210.pdf)
                        [pdf aide-recepage-de-1](/files/95212.pdf)
                        [pdf aide-premiere-eclaircie-selective-de](/files/95211.pdf)